Verkürzte Genehmigungsverfahren für neue Gleichstrom-Vorhaben

Deutschland strebt bis 2045 Klimaneutralität an. Damit das gelingt, müssen auch Genehmigungsverfahren schneller werden. Die Leitungsvorhaben im StromNetzDC – NordWestLink, SuedWestLink, NordOstLink und OstWestLink – durchlaufen deshalb das sogenannte Präferenzraumverfahren. Es löst die bisherige erste Genehmigungsphase für bundeslandübergreifende Infrastrukturvorhaben, die Bundesfachplanung, ab.

Wichtigste Neuerung: Präferenzräume werden durch die Bundesnetzagentur ermittelt, ohne dass die Vorhabenträger 50Hertz, TenneT und Transnet (wie bisher) einen Trassenvorschlag machen.

Wie geht die Bundesnetzagentur bei der Ermittlung von Präferenzräumen vor?
Präferenzräume werden anhand eines Geoinformationssystems entwickelt. Auf Grundlage dieses Datensatzes entstehen fünf bis zehn Kilometer breite Korridore, bei denen es möglichst wenig Konflikte etwa mit Siedlungsräumen oder Naturschutzgebieten gibt. Fachplanerinnen und -planer prüfen diese Räume und korrigieren bzw. optimieren sie gegebenenfalls. Im Anschluss führt die Bundesnetzagentur ein öffentliches Konsultationsverfahren durch, bei dem sich die breite Öffentlichkeit einbringen kann. Auf dieser Grundlage erstellt die Bundesnetzagentur schließlich den Umweltbericht, in dem der Präferenzraum gegebenenfalls bestätigt wird.

Zusätzlich zum Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur sammeln 50Hertz, TransnetBW und TenneT im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Hinweise zur Planung der Grobtrasse innerhalb des Präferenzraums ein, um später mit einem optimalen Ergebnis in die Feinplanung starten zu können.

Präferenzräume wurden bereits für drei Vorhaben bestätigt
Im Mai 2024 hat die Bundesnetzagentur die finalen Präferenzräume für NordOstLink, NordWestLink und SuedWestLink bestätigt. Der Präferenzraum für den OstWestLink wird derzeit überprüft, weil für die geplante Erweiterung der Übertragungsleistung auf insgesamt vier Gigawatt zwei zusätzliche Netzverknüpfungspunkte notwendig sind.

Parallel zum laufenden Verfahren haben TenneT und TransnetBW im Frühjahr auf Infomärkten in den Regionen, in denen die Präferenzräume verlaufen sollen, über erste Entwürfe der geplanten Trassenverläufe informiert.

Mit der Bestätigung der Präferenzräume beginnt das Planfeststellungsverfahren, in dem die Netzbetreiber den flurstücksgenauen Trassenverlauf planen.

Weitere Informationen zum Präferenzraum finden Sie auf der Webseite der BNetzA.

Schneller – aber nicht auf Kosten der Beteiligung

Auch wenn die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, ist uns eines nach wie vor wichtig: Wir wollen mit einer transparenten Projektkommunikation und einer frühzeitigen Beteiligung die breite Öffentlichkeit und Betroffene aus den Regionen in die Planung mit einbeziehen. Denn niemand kennt das Gelände, durch das wir unsere Leitungen verlegen werden, besser als die Menschen, die dort leben und zum Beispiel Flächen bewirtschaften. Mit ihrer Hilfe verbessern wir unsere Planungen und klären Fragen, bevor Konflikte entstehen.

Mit der Beteiligung beginnen wir bereits vor dem Start des Genehmigungsverfahrens, indem wir Hinweise zu ersten Entwürfen für den Leitungsverlauf sammeln und unsere Planungen gegebenenfalls anpassen. Wie wir Hinweise aufnehmen, erfahren Sie unten.

Gut gerüstet reichen wir dann den Antrag auf Planfeststellung bei der Bundesnetzagentur ein. Dieser enthält ein 160 Meter breites Trassenband. Besteht die Leitung aus mehreren Systemen, fällt das Trassenband entsprechend breiter aus.

Dann beginnt die formelle Beteiligung. Die Bundesnetzagentur lädt die Öffentlichkeit ein, Stellungnahmen zum Antrag einzureichen und in einer Antragskonferenz zu diskutieren. Sie prüft den Antrag sowie eingegangene Stellungnahmen und legt einen Untersuchungsrahmen für die Übertragungsnetzbetreiber fest.

Damit konkretisieren wir unsere Planungen. Wir können auf umfangreiche Kartierungsdaten zurückgreifen und führen ergänzende Untersuchungen vor Ort durch. Anschließend stellen wir die Feintrassierung mit flurstücksscharfem Verlauf erneut der Öffentlichkeit vor und sammeln auch hierzu wieder Hinweise ein.

Den überarbeiteten Antrag reichen wir dann bei der Bundesnetzagentur ein.

Die Behörde prüft den Leitungsvorschlag und veröffentlicht ihn. Wieder können Verbände, Vereine, Kommunen, Behörden und Personen, die von diesem betroffen sind, Einwendungen einreichen, die in einem Erörterungstermin diskutiert werden.

Am Ende des Verfahrens erlässt die Bundesnetzagentur den Planfeststellungsbeschluss. Damit erhalten wir das Baurecht für die Leitung.

Wie Sie uns Hinweise gegeben können – und wann diese wie einfließen

Hinweise für unsere weiteren Planungen nehmen wir auf verschiedenen Wegen auf. In unserem digitalen Planungstool WebGIS können Interessierte jederzeit einsehen, wo die Leitungsvorhaben verlaufen sollen. Dort können sie auch direkt ihre Hinweise eingeben, die auf einer Karte genau verortet werden. Im WebGIS lassen sich zudem die für die Planung relevanten Kriterien anzeigen. Das WebGIS ist auch auf unseren Infoveranstaltungen ein beliebtes Tool, in das wir die Hinweise, die wir vor Ort persönlich entgegennehmen, direkt einpflegen. Auch per E-Mail sind wir erreichbar.

Unsere Planerinnen und Planer prüfen alle eingegangenen Hinweise und berücksichtigen solche, die planungsrelevant sind. Weil der Genehmigungsprozess klar strukturiert ist, können wir Hinweise zwar jederzeit aufnehmen, diese aber nicht unbedingt sofort in die Planungen einfließen lassen. Wichtig für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber ist, dass Sie Hinweise in Form von Stellungnahmen auch direkt bei der Bundesnetzagentur einreichen beziehungsweise auf Antragskonferenzen und Erörterungsterminen vorbringen können. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Vorhabenträger Ihre Planungsunterlagen bereits bei der Bundesnetzagentur eingereicht haben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.