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Bei NordOstLink und OstWestLink starten die Baugrunduntersuchungen

12. November 2024|NordOstLink, OstWestLink

Im Zuge der Vorbereitung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren untersuchen 50 Hertz und TenneT in den kommenden Wochen den Baugrund der Leitungen NordOstLink und OstWestLink. Dies betrifft primär technisch anspruchsvolle Querungen sowie den Bereich des möglichen Leitungsentwurfs.    

Bereits Ende Juni haben die beiden Vorhabenträger den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für den NordOstLink gemäß § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) bei der Bundesnetzagentur eingereicht.   

Auch beim OstWestLink gibt es Fortschritte. Das Vorhaben, das als DC40 bzw. DC40plus ausgewiesen ist, wurde bereits von der Bundesnetzagentur im Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045 bestätigt. Trotz einer neuen Präferenzraumermittlung für einen Teil des OWL werden die Baugrunduntersuchungen im Verantwortungsbereich von TenneT schon jetzt durchgeführt.  

Diese Untersuchungen umfassen die Suche nach Kampfmitteln, Vermessungen, Bodensondierungen und Probebohrungen. Bei Bedarf werden Bodenproben entnommen. Die ersten Baugrunduntersuchungen starteten bereits Ende Oktober. Die Untersuchungspunkte liegen in regelmäßigen Abständen von etwa 250 Metern im geplanten Trassenverlauf und zusätzlich an Orten, an denen 50Hertz und TenneT Hindernisse oder bauliche Herausforderungen erwarten. 

Spezialisierte Firmen führen diese Maßnahmen im Auftrag von 50Hertz und TenneT durch. Ziel ist es, Erkenntnisse über die bodenphysikalischen Eigenschaften entlang des Leitungsverlaufs zu gewinnen. Dies ist besonders in Bereichen notwendig, in denen beim Bau von NordOstLink und OstWestLink möglicherweise eine Unterbohrung erforderlich ist. Die

Ergebnisse der Untersuchungen fließen in die Feintrassierung des Leitungsverlaufs und in die Auswahl geeigneter Verlege- und Bohrverfahren ein. Sie bilden zusammen mit den laufenden Kartierungen der Pflanzen- und Tiervorkommen die Grundlage für eine umweltschonende, sichere und effiziente Bauplanung. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen nach § 21 NABEG. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden. 

Für die Baugrunduntersuchungen müssen die Beauftragten Grundstücke betreten sowie Wald- und Landwirtschaftswege befahren. Die jeweiligen Arbeiten werden vorab ortsüblich bekannt gegeben, üblicherweise über die amtliche Mitteilungsblätter. Flächeneigentümerinnen und -eigentümer werden zudem persönlich informiert. Bohrpunkte und Anfahrtswege werden so geplant, dass die Beeinträchtigungen für die betroffenen Grundstücke minimal sind. Sollten dennoch Schäden entstehen, werden diese entschädigt. 

Erste Entwürfe der NordOstLink-Detailplanung sollen im Laufe des Jahres 2025 veröffentlicht werden. Nach Beteiligung der Öffentlichkeit und abschließender Entscheidung der Bundesnetzagentur ist der Baubeginn für 2028 geplant.