Kurz vor Weihnachten gibt es gute Nachrichten für die Energiewende: Die Bundesnetzagentur hat am 19. Dezember die Planfeststellungsbeschlüsse für zentrale Abschnitte von SuedOstLink und SuedLink erteilt.
SuedOstLink:
Für den SuedOstLink wurden zwei weitere Abschnitte mit einer Gesamtlänge von 129 Kilometer genehmigt: Abschnitt B durch Thüringen und Sachsen sowie Abschnitt D3a in Bayern. Damit liegt für beide Planungsabschnitte die Baugenehmigung vor. Erste Baumaßnahmen haben in beiden Abschnitten im Zuge des vorzeitigen Baubeginns bereits begonnen. Ab 2027 (Vorhaben 5) und ab 20230 (Vorhaben 5a) wird SuedOstLink Windstrom aus dem Norden und Osten nach Süddeutschland bringen – und Solarstrom aus Bayern in den Norden.
SuedLink:
Auch für den SuedLink gibt es grünes Licht: Ein weiterer Abschnitt in Niedersachsen ist genehmigt, die Bauarbeiten können hier 2025 beginnen. Ab 2028 wird SuedLink sauberen Strom aus dem windreichen Norden nach Bayern und Baden-Württemberg transportieren – und Solarstrom aus Bayern und Baden-Württemberg in den Norden.
Wichtige Fortschritte für das Klimaneutralitätsgesetz
Mit diesen Beschlüssen nehmen zwei wichtige Stromautobahnen Deutschlands Fahrt auf. Sie sind zentral für ein klimaneutrales Stromnetz und verbinden Wind- und Solarenergie effizient über weite Distanzen.
Weitere Details zu den genehmigten Leitungsabschnitten finden Sie in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.
SuedOstLink wird von den Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz und TenneT gemeinsam umgesetzt. Während 50Hertz für die Abschnitte im nördlichen Teil durch Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen verantwortlich ist, liegt bei TenneT die Zuständigkeit für die südlichen Abschnitte in Bayern.
SuedLink wird von den Übertragungsnetzbetreibern TenneT und TransnetBW gemeinsam umgesetzt. TenneT ist für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.